Jahrgang 60, Nr. 42, 17. Oktober
2009 - BAYERNKURIER
„Unser vorauseilender Gehorsam ist unerträglich“
Ohne Offenheit und Ehrlichkeit scheitern wir an der Aufgabe der Integration
– Von Serap Cileli
Artikel aus Rubrik GASTKOMMENTAR
„Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat
ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig
sorgt und ständig kleine Kopftuchmädchen produziert.“
Mit Sätzen wie diesen löste Thilo Sarrazin, ehemaliger Finanzsenator
von Berlin, erregte Diskussionen aus. Es mag sein, dass Sarrazin die
Fehlentwicklungen der Einwanderung provokant angesprochen hat. Entwertet
dies bereits seine Botschaft? Sie lautet: Türkische Einwanderer
und ihre Kinder sind zusammen mit Migranten aus arabischen Ländern
mit Abstand am schlechtesten integriert. Im Erwerbsleben sind sie von
allen Einwanderern am wenigsten erfolgreich. Die türkischstämmige
Elite ist sehr klein und liefert kaum Vorbilder. Dies bestätigt
aber auch eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung
und Entwicklung. Diese Studie beschreibt den Alltag in Deutschland,
in Neukölln oder an der Sonnenallee, und nicht etwa die Multikulti-Träumereien
vieler Sarrazin-Kritiker.
Der Ärger über Sarrazin ist groß. Doch wo blieb die
Frage, welche Konsequenzen aus seiner fatalen Bilanz gezogen werden
müssen? Und vor allem: Soll Redefreiheit nur im Rahmen dessen gelten,
was die zarten Seelchen der Multi-Kulti-Träumer hören möchten?
Wer sich so äußert wie Sarrazin, läuft Gefahr, ohne
weiteres in die rechtsextreme Ecke gestellt zu werden. Das kann Züge
eines Schauprozesses annehmen. Auch dies gehört zur Realität
der Meinungsfreiheit in Deutschland: Die Menschen fürchten sich,
vorgeführt und verurteilt zu werden.
Wir müssten diese Diskussion gar nicht führen, wenn sich die
deutsche Politik schon vor 50 Jahren um türkische und arabische
Migranten bemüht und nicht Sonderfreiheiten als Integrationschancen
gepredigt hätten. Ich habe ein Problem mit diesen Sonderfreiheiten!
Immer öfter begegne ich kopftuchtragenden muslimischen Mädchen
in Schulen, manchmal schon in der Grundschule. Wie soll sich ein Kind
gegen Eltern und Imame wehren, die ihr das Kopftuch aufzwingen, wenn
muslimische Lehrerinnen schon mit „Türban“ unterrichten.
Dabei schreibt der Koran das Kopftuch gar nicht vor. Der vorauseilende
Gehorsam der Deutschen – vor allem im Sport- und Biologieunterricht,
bei Klassenfahrten und Mahlzeiten – ist unerträglich. Dazu
gehören auch Gebetsräume: Das Gebet ist eine private Angelegenheit,
Schüler können es – wie auch in fast allen islamischen
Ländern – am Nachmittag in der Moschee oder zu Hause verrichten.
Sollte das Urteil Bestand haben, fürchte ich, dass fundamentalistische
Organisationen, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, dieses
Recht instrumentalisieren und ausweiten.
Muss ich mich nun entschuldigen, wie Thilo Sarrazin? Werde ich mit Berufsverbot
bedroht, gar angeklagt? Wie aber kann ich Missstände benennen,
ohne die Wahrheit zu sagen? Ohne Offenheit und Ehrlichkeit bringen wir
nicht mal die Grundausstattung für die Jahrhundertaufgabe der Integration
mit.
Bayernkurier / Artikel aus Rubrik
KULTUR-WERTE / Jahrgang 60, Nr. 27, 04. Juli 2009
Hände weg von kritischen Fragen
Die Islamkonferenz drückt sich um entscheidende Diskussionen –
Von Serap Cileli
Viel erwarten durfte man sich nicht von der jüngsten Auflage der
Islamkonferenz. Nun aber sieht es danach aus, als ob sogar diese geringen
Erwartungen untertroffen worden wären. Nichts wurde gesagt zur
Gewalt in den Familien, zu Zwangsheiraten, zur eklatanten Missachtung
von Rechten muslimischer Frauen auch mitten in Deutschland. Man einigte
sich, wenn überhaupt, nur auf Unverbindlichkeiten. Etwa, was die
Teilnahme muslimischer Schülerinnen an Schwimm- und Sportunterricht
und die Sexualaufklärung in der Schule betrifft, oder zu Kopftuch
oder Klassenfahrten: Die Lehrer sollten in solchen Fällen das Gespräch
mit den Eltern suchen, die Befreiung vom Unterricht sei „die zweitbeste
Lösung“.
Für viele muslimische Eltern ist eine derartige Befreiung, und
davon war bei der Konferenz nie die Rede, die einzige Lösung. Es
geht diesen Eltern ja um gar nichts anderes als um Sonderrechte und
um die Eroberung des religionsneutralen Raums.
Die Illusionen, denen man sich in Deutschland hingibt, sind bei genauerer
Betrachtung atemberaubend. Da die Integration unserer muslimischen Mitbürger
aufgrund der Inte¬grationsunwilligkeit derselben nicht funktioniert
hat, versucht die Politik nun umgekehrt, die deutsche Mehrheitsgesellschaft
zu integrieren.
Die Strategie des orthodoxen Islam ist es, den säkularen öffentlichen
Raum zu durchweben und zu besetzen. Der Schulunterricht ist ein ideales
Operationsgebiet. Da erstreitet ein deutscher Konvertit für seinen
14-jährigen Sohn das Recht, in den Räumen eines Berliner Gymnasiums
seinen Gebetsteppich ausrollen und beten zu dürfen. Der kleine
Einzelfall kann große Konsequenzen haben: Das betreffende Diesterweg-Gymnasium
hat rund 700 Schüler, und drei von vier Schülern sind nicht
deutscher Herkunft. Die größte Gruppe bilden Migrantenkinder
türkischer Herkunft. Der Vorsitzende der Berliner Schulleiter,
Wolfgang Harnischfeger, fragt zu Recht: „Was sollen wir tun, wenn
an einer Neuköllner Schule 400 Muslime in der Pause beten wollen.
Die Turnhalle räumen?“ Dabei würde eine Turnhalle nicht
reichen: Aufgrund der strengen Regeln wäre ein zweiter Gebetsraum
für Schülerinnen notwendig. Übrigens sind die Gebetszeiten
so kategorisch gar nicht geregelt. Ein Aufschub ist erlaubt, etwa, wenn
ihn die Arbeitszeiten verlangen.
Das Berliner Urteil ist nur ein Beispiel für eine allgemeine Tendenz
zum Rückzug. Angeblich, um Toleranz und Verständnis gegenüber
ausländischen Kulturen zu fördern, werden schon islamische
Frauenbadetage in einigen Bädern angeboten, an zahlreichen Schulen
in Nordrhein-Westfalen wird kein Schweinefleisch mehr serviert. Rücksicht?
Oder vorauseilender Gehorsam gegenüber einer aggressiven Ideologie,
deren Anhänger christliche Mitschülerinnen und Glaubensgenossinnen,
die kein Kopftuch tragen, als Huren und Schlampen beschimpfen? Die aggressiv
für ihre Religion werben und ihre Art, sie auszulegen? Und die
das Christentum und andere Religionen ebenso wie deren Symbole auf intoleranteste
Art kritisieren?
Wie weit sich eine Weltsicht, die unverhohlen westliche Kultur und Lebensweise
ablehnt, ja bekämpft, unter dem Mantel der Religionsfreiheit ausbreitet,
wäre schon mal eine Überlegung wert. Diese freiwillige Unterwerfung
der Mehrheitsgesellschaft unter eine unaufgeklärte Religion gefährdet
auch das Leben der muslimischen Frauenrechtler und Wissenschaftler in
Deutschland und verstärkt den Zwiespalt der Muslime zwischen München
und Mekka.
Übrigens spielen auch Partner der Islamkonferenz wie DITIB ein
doppeltes Spiel: Sie bieten via Internet Formulare an, mit denen die
Befreiung vom Sportunterricht beantragt werden kann. Über die Zusammensetzung
der Konferenz darf man sich ohnehin keiner Täuschung hingeben:
Einige Gruppen stehen dem Islamismus nahe oder sind türkisch-staatlich
gelenkt. Und auch in ihrer Gesamtheit repräsentieren die islamischen
Teilnehmer der Konferenz nur einen Ausschnitt des Islam.
Aber man kann sich ja vieles schön denken und schönreden,
wo man sonst in klaren Worten über das drohende Scheitern der Integration
reden müsste. Man zeigt also irgendwie Toleranz und schaut, genau
genommen, weg. Wie falsch verstandene Toleranz aussieht, zeigt der Fall
der Ahmadiyya-Gemeinde. Sie verbietet Männern, Frauen die Hand
zu schütteln, rät von einem gemeinsamen Schulweg von Schülern
und Schülerinnen ab, verbietet gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht
und gestattet dem Mann in der Ehe die Züchtigung der Frau. Berlins
Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit freute sich dennoch über
die Einweihung der Ahmadiyya-Moschee in Pankow und pries die Gemeinde
als Werber für „religiöse und kulturelle Toleranz in
unserer Stadt“. Wie blind muss man sein, um sich über solche
Nachbarn auch noch zu freuen? Es gibt da Max Frischs Parabel vom Biedermann,
der sich die Brandstifter selbst ins Haus holt. Professionelle Gutmenschen
wie Klaus Wowereit sollten sich das Drama bei Gelegenheit nochmals anschauen.
Artikel › TERRE DES FEMMES
kritisiert Kopftuch-Bericht von Human Rights Watch
In ihrem Bericht "Diskriminierung im Namen
der Neutralität" kommt die international tätige Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch zu dem Schluss, dass muslimische Lehrerinnen durch
"Kopftuchverbote" in einigen Bundesländern diskriminiert
werden. Die Gesetze "zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder
für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden",
so Human Rights Watch.
Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES
wendet sich entschieden gegen die einseitige Ausrichtung des Berichts.
So wurden nur Kopftuch tragende Musliminnen befragt, jedoch keine, die
sich gegen das Kopftuch entschieden haben. Unberücksichtigt bleiben
auch Frauen, die ein Kopftuchverbot begrüßen oder solche,
die von ihren Familien zum Kopftuchtragen gezwungen werden.
Gleichzeitig vernachlässigt Human Rights
Watch, dass das Kopftuch den Grundsätzen von Gleichberechtigung
und Emanzipation von Frauen diametral entgegensteht. "Wir wissen,
dass das Kopftuch auch aus religiöser Motivation getragen wird.
Es ist aber ebenso das Symbol der Vormundschaft des Mannes über
die Frau", so Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE
DES FEMMES. Das Kopftuch transportiert ein Menschenbild, das im Widerspruch
zu freiheitlichem Denken steht und nicht mit Werten wie Toleranz, Respekt
und Gleichberechtigung vereinbar ist.
Viele junge Frauen tragen das Kopftuch aufgrund
immensen sozialen Drucks. TERRE DES FEMMES befürchtet, dass eine
Rücknahme der "Kopftuchverbote" die Integration und Emanzipation
muslimischer Frauen behindern würde. TERRE DES FEMMES erfährt
dies tagtäglich: Allein 2008 erhielten wir 197 Hilferufe von Mädchen
und Frauen, die von Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der so genannten
Ehre bedroht oder betroffen waren. Dies bedeutet gegenüber dem
Vorjahr einen Anstieg um fast 15%.
TERRE DES FEMMES fordert daher, dass Frauen im
Staatsdienst in Ausübung ihres Amtes kein Kopftuch tragen dürfen.
Die Besetzung öffentlicher Ämter mit Kopftuch tragenden Frauen
widerspricht dem Neutralitätsgebot des Staates. Denn neben einer
positiven gibt es auch eine negative Religionsfreiheit. TERRE DES FEMMES
fordert auch ein Verbot des Kinderkopftuchs, das zunehmend in Kindergärten
und Schulen getragen wird.
Terre des Femmes, 17.03.2008
DAVOS: Religion and Human Rights
– A Contradiction?

Copyright/Bild: SEK/Flügge
Friday 30 January 2009, 12.30
– 14.00
Church and religious communities
are often critical voices and successful fighters for the protection
of human dignity and human rights. However, religion and human rights
are often in contradiction to each other: forced marriages, religiously
motivated terrorist attacks and the oppression of people with different
religious beliefs are some examples. Moreover, some churches and religious
communities still discriminate against women and homosexuals.
1.
Why are human rights' violations committed on behalf of religion?
2.
Is the increase of religious fundamentalism connected to respect or
disrespect of human rights?
3. To
what extent is religion used as a pretext for discrimination against
women?
4.
What is the responsibility of the government in the protection of religious
identity and freedom of worship? Should governments set limits?
Guests:
Serap Cileli, Author and Women’s Rights Activist, Germany
Mark Macarios, Priest, Convent of Our Lady, Ivanovo, Russia
Frank Mathwig, Senior Officer for Theology and Ethics,
Federation of Swiss Protestant Churches, Switzerland
Abu Eesa Niamatullah, Imam and Executive Director,
Cheadle Mosque, Cheshire & Prophetic Guidance,
United Kingdom
Daniel Thürer, Professor, Chair of International, European,
Public and Comparative Constitutional Law, University of
Zurich, Switzerland
Introduction:
Micheline Calmy-Rey, Federal Councillor, Switzerland
Moderation:
Susanne Wille, Swiss Television
Sie finden hier den Link zum Video der Podiumsdiskussion:
Das
Video
18.09.2008:
Offener Brief zur Kopftuch-Broschüre
der Berliner Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner
An die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales
Frau Dr. Heidi Knake-Werner
Oranienstr. 106
10969 BERLIN
Tübingen, 18.09.08
Offener Brief zu Ihrer Broschüre "Mit
Kopftuch außen vor?"
Sehr geehrte Frau Dr. Knake-Werner,
vor wenigen Tagen haben wir die Broschüre
"Mit Kopftuch außen vor?" von Ihnen erhalten, die wir
mit großem Befremden gelesen haben. Uns ist unverständlich,
wie sich eine staatliche Institution wie die Berliner Senatsverwaltung
für eine religiöse Auslegung einsetzen kann, die der im Grundgesetz
verankerten Gleichstellung der Geschlechter diametral entgegen steht.
Eine solche Positionierung von staatlicher Seite fördert nicht
etwa die Integration, sondern verschärft die bereits bestehenden
Parallelgesellschaften.
In unserer täglichen Arbeit sind wir häufig
mit Frauen konfrontiert, die sich bewusst gegen das Tragen eines Kopftuches
entschieden haben und deshalb diskriminiert werden. Gerade Mädchen
und junge Frauen werden vermehrt von Mitschüler/-innen, Familie
und Community unter Druck gesetzt und als "Hure" beschimpft,
wenn sie das Kopftuch nicht tragen. Die Anhänger der Kopftuch-Ideologie
unterscheiden so zwischen ehrbaren und nicht ehrbaren Frauen. Dies kann
nicht im Sinne einer aufgeklärten und emanzipatorischen Gesellschaft
sein und ist mit Werten wie Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung
nicht vereinbar.
TERRE DES FEMMES sieht im Kopftuch das Symbol
einer patriarchalisch fundierten Geschlechterhierarchie, d.h. der Vormundschaft
des Mannes über die Frau. Diese wird sowohl von Männern als
auch von Frauen aufrechterhalten. Damit ist das Kopftuch kein religiöses
Symbol - wohlwissend dass es u.a. auch aus persönlicher religiös
begründeter Motivation oder als modisches Accessoire getragen wird.
Wir waren in diesem Zusammenhang erstaunt zu
lesen, dass die in der Broschüre genannten Empfehlungen aufgrund
von Gesprächen mit lediglich 30 Muslimen, einer Leiterin einer
Erziehungsschule und einem Vertreter einer islamischen Religionsgemeinschaft
zustande kamen. Wie Sie selbst schreiben, sind die Einstellungen der
befragten Personen keineswegs repräsentativ.
Wir fragen uns deshalb, warum Geld für eine solche Broschüre
ausgegeben wird, anstelle es in den Opferschutz und in die Beratung
von Opfern dieser Strukturen zu investieren.
Aus den genannten Gründen möchten wir
Sie dringend bitten, die Broschüre zurückzuziehen und diejenigen
zu schützen, die im Namen einer Religion daran gehindert werden,
frei und selbst bestimmt zu leben.
Wir werden diesen Brief auf unserer Homepage veröffentlichen, um
unsere BesucherInnen und unsere Mitglieder über unsere Position
zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Stolle
Bundesgeschäftsführerin
-->
Kopftuch- Broschüre als PDF- Datei
TDF und Serap Çileli nehmen
Stellung bei schriftlicher Anhörung zu Integration und Zwangsheirat
des Hessischen Landtags
Der Hessische Landtag bat TERRE
DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. und Serap Çileli
am 25.10.2006 um eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des
Innen- und des Sozialpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags
zum Thema Integration und Zwangsheirat.
Stellungnahme für den Hessischen
Landtag als PDF- Datei (160 Kb) downloaden.
Keine Opfer zweiter Klasse!
Gemeinsame Pressemitteilung von
MdB Kristina Köhler und der Schriftstellerin Serap Cileli
Pressemitteilungen - 25.04.2006
Keine Opfer zweiter Klasse!
Die innenpolitische Berichterstatterin
für Extremismusfragen der CDU/CSU, Kristina Köhler, und die
Schriftstellerin Serap Cileli, Autorin des Buches „Wir sind eure
Töchter, nicht eure Ehre“, forderten heute in einer gemeinsamen
Pressemitteilung, auch den Kampf gegen den Islamismus in die Förderprogramme
des Familienministeriums zur Extremismusbekämpfung aufzunehmen.
Beide warnten davor, in der aktuellen
Diskussion den Islamismus erneut zu verharmlosen. „Wer glaubt,
die Opfer extremistischer Gewalt je nach Form des Extremismus in Opfer
erster und Opfer zweiter Klasse einteilen zu können, der hat das
Problem nicht erfasst“, so Köhler. Cileli betonte, dass Ehrenmorde
und Zwangsheiraten nur die sichtbaren Auswüchse eines breiteren
Islamismusproblemes seien, das endlich ernst genommen werden müsste.
Die staatliche Unterstützung von Projekten gegen den Islamismus
sei deshalb nicht nur ein wichtiges Signal, sondern schlichtweg eine
Notwendigkeit. Als Beispiel für ein solches Projekt nannten Cileli
und Köhler Mentoren-Projekte, in denen etwa türkischstämmige
Gymnasiasten und Studenten türkischen Schulkindern als Integrationslotsen
dienen und außerschulische Betreuung anbieten. „Es ist wichtig,
dass wir den Kindern positive demokratische Vorbilder der eigenen kulturellen
Herkunft anbieten“, so Cileli. „Vorbilder, die sich zu diesem
Staat und seiner Gesellschaft bekennen statt sie zu bekämpfen.“
Damit richteten sich beide gegen
die Aussagen des SPD-Vorstandsmitgliedes Nils Annen, der sich gegen
die Ausweitung der Programme des Familienministeriums zur Extremismusbekämpfung
auf die Bekämpfung des radikalen Islamismus gewandt hatte. „Ich
hoffe trotzdem“, so Köhler, „dass man auch in der SPD
den Schutz unserer Gesellschaft, insbesondere den muslimischer Frauen
und Kinder, vor dem totalitären Islamismus ernst nimmt.“
Sie forderte Nils Annen deshalb auf, einen Finanzierungsvorschlag für
Programme gegen den Islamismus auf den Tisch zu legen. „Unsere
Vorschläge sind klar“, so Köhler. „Wir glauben,
dass die bestehenden Programme zur Extremismusbekämpfung ausgeweitet
werden können, denn es geht im Kern um dieselbe Zielrichtung. Nämlich
um die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft vor extremistischem
Gedankengut. Dabei zeigen sich deutliche Überlagerungen der unterschiedlichen
Formen des Extremismus, etwa wenn es um antisemitische Einstellungen
geht. „Hier schenken sich die Rechtsradikalen aller Nationen,
die Islamisten und auch Teile der deutschen Linksextremisten nichts“,
so Köhler.
Zeichen inkl. Leerschritte
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten
Pressestimme:
Extremismus-Streit
in großer Koalition
SPD will geplante Kürzungen der staatlichen Hilfe für Programme
gegen Rechtsextremismus verhindern. Union möchte Fördermittel
künftig auch zur Bekämpfung des Islamismus ausgeben. Am Montag
soll Kanzlerin Angela Merkel eingreifen
AUS BERLIN LUKAS
WALLRAFF
Es war ein CDU-Politiker,
der Alarm schlug. Die Zahl der Gewalttaten von Rechtsextremen sei deutlich
gestiegen, gab Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann bekannt.
Rechtsradikale hätten 2005 bundesweit 958 Gewalttaten begangen,
2004 seien es 776 gewesen - eine Steigerung um 23 Prozent. Schünemanns
Parteifreunde in Berlin wollen dennoch die finanzielle Unterstützung
für Projekte gegen Rechtsextremismus kürzen.
Ein Teil der 19 Millionen
Euro, die der Bund bisher jährlich für Initiativen gegen Rechtsextremismus
ausgibt, solle künftig zur Bekämpfung des Islamismus verwendet
werden, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Kristina Köhler
gestern der taz. "Beide Phänomene sind etwa gleich groß
und gleich gefährlich", sagte Köhler. "Dies sollte
auch bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden."
Das würde bedeuten,
dass die Unterstützung der Anti-rechts-Programme halbiert werden
könnte. Köhler findet: "Es gibt ein Sparpotenzial bei
diesen Projekten." Bisher werden die Programme "Civitas"
und "Enimon" gefördert. Schwerpunkt von "Civitas"
sind Beratungsteams und Betreuung von Opfern rechter Gewalt im Osten.
"Enimon" fördert bundesweit Projekte für junge Menschen
zur Stärkung von Zivilcourage und Toleranz.
Die CDU-Fachfrau
räumte ein, dass es Meinungsverschiedenheiten in der großen
Koalition gebe: "Das ist ein Problem." Innenpolitiker der
SPD machten nämlich gestern deutlich, dass sie auf jeden Fall an
der bisherigen Förderung der Programme gegen rechts festhalten
wollen - und zwar im bisherigen Umfang. "Wir werden es nicht zulassen,
dass diese Mittel gekürzt werden", sagte der innenpolitische
Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, der taz: "Das
ist für uns ein außerordentlich wichtiger Punkt."
Es ist so wichtig,
dass das Thema schon am Montag beim Koalitionsgipfel mit Angela Merkel
und Franz Müntefering besprochen werden soll. "Wie es weitergeht,
müssen erst einmal die Fraktionen und Parteien unter sich ausmachen",
hieß es aus dem von Ursula von der Leyen (CDU) geführten
Familienministerium, das die Fördermittel verteilt. Bisher sei
geplant gewesen, weiter insgesamt 19 Millionen für Programme gegen
Extremismus auszugeben - aber künftig inklusive Islamismus und
Linksextremismus.
Der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der taz,
auch seine Partei sei für Maßnahmen gegen Islamismus offen,
aber: "Wenn die Union die Programme inhaltlich verbreitern will,
müssen sie finanziell aufgestockt werden." CDU-Kollegin Köhler
hält dagegen: "Woher soll das Geld denn kommen?"
Über die Anti-rechts-Projekte
schimpfte der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU)
kürzlich, in den letzten Jahren sei teilweise "ein rot-grünes
Netzwerk mit staatlichen Geldern bedacht" worden. Edathy dazu gestern:
"Entweder ist Herr Uhl böswillig oder er hat keine Ahnung.
Ich will mal zu seinen Gunsten das Letztere unterstellen."
Quelle: taz vom 28.4.2006,
S. 6, 102 Z. (TAZ- Bericht), LUKAS WALLRAFF
„Münchner Runde“
Am 25. April 2006 live um 20.15 Uhr im Bayerischen
Fernsehen
Ausländerfreundlich, ausländerfeindlich:
Check- Up für Deutschland!
Nach dem brutalen Überfall auf einen Deutsch-Afrikaner
ist die Diskussion neu entfacht: Was tun wir gegen Ausländerhass?
Wie leben Deutsche und Ausländer miteinander? Ist Multi- Kulti
am Ende? Auch die Große Koalition streitet heftig über die
Integrationspolitik. Was bringen verschärfte Deutsch-Tests? Rund
7,3 Millionen Ausländer leben hierzulande, das sind knapp 9 Prozent
der Bevölkerung. In vielen Städten bleiben die Zugewanderten
aber lieber unter sich, es bilden sich Ghettos. Was läuft falsch
bei der Integration?
Zitate der Gäste:
Serap Cileli,
Buchautorin „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“
„Wir brauchen hier in erster
Linie den politischen Willen, das heißt: Wir müssen Integration
fordern, verstärkt fordern, aber auch Druck machen mit Gesetzen,
aber auch mit Aufklärung. Wir brauchen für diese Maßnahmen
auch die ehrliche Unterstützung von türkischen Migranten,
die in Deutschland leben. Denn bisher haben wir gesehen, dass es nur
eine scheinheilige Toleranz war, die hier von den Immigrantenfamilien
die Integration gefordert hat.“ (Tagesthemen 13.4.06)
Claudia Roth,
Parteivorsitzende B’90/Grüne
„Nicht wir, sondern die
Union hat sich über Jahre hinweg der Realität verweigert,
nämlich der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist,
und dass man diese Einwanderer integrieren muss. Man kann von Zuwanderern
Integration aber nur dann verlangen, wenn man sie auch integrieren will.
Und das wollte die Union nicht. Ihr ganzes Gerede von der Integration
ist deshalb heuchlerisch.“ (Tagesspiegel, 7.4.06)
Edmund Stoiber,
Bayerischer Ministerpräsident
„Die Position von CDU und
CSU ist ganz klar: Wer die Integration dauerhaft verweigert, dem drohen
als Ultima Ratio auch Konsequenzen wie die Kürzung von Sozialleistungen,
oder der Aufenthalt wird nicht verlängert.“ (Focus, 15.4.)
Christoph Schwennicke,
Leiter des Hauptstadtbüros, Süddeutsche Zeitung
Moderation: Ursula
Heller
Chat nach der Sendung mit Serap
Cileli, Buchautorin „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“
Serap Cileli, Studiogast der Sendung:
ZDF-Forum live aus Berlin
Thema:
"Notfall Schule"
Sendetermin: Mittwoch,
26. 04. 2006 um 22.15 Uhr
Eine Berliner Hauptschule kapituliert
vor der Gewalt ihrer Schüler.
Der Hilferuf des Lehrer-Kollegiums der Rütli-Schule schreckt die
Öffentlichkeit auf und hat eine landesweite Debatte ausgelöst
über
Probleme mit Migranten, über die Zukunft der Hauptschule und die
Bildung von Ghettos in deutschen Städten, wo jungen Menschen kaum
Zukunftschancen geboten werden.
Im ZDF-Forum live aus Berlin berichten
Schüler und Lehrer von ihren
Erfahrungen und diskutieren mit Politikern und Experten. Außerdem
haben die Zuschauer Gelegenheit, ihre Meinungen und Fragen per
Telefon, E-Mail und Fax in der Sendung zu äußern.
Moderation:
Bettina Schausten und Steffen Seibert
Plenarsitzungsdokument
2004- 2009
10.6.2005/ BERICHT: über
die Rolle der Frauen in der Türkei im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und politischen Leben (2004/2215(INI))
Ausschuss für die Rechte
der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Emine Bozkurt
PDF-DATEI
Link: Bitte
hier klicken
Pressemitteilung
Zwangsheirat soll eigener Straftatbestand
werden –
doch der Opferschutz kommt zu kurz
Am 8. Juli wird der Bundesrat
über einen endgültigen Entwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat
entscheiden. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Schon früh
hatte sich Baden-Württemberg eingebracht und plädierte für
einen eigenen Straftatbestand zu Zwangsheirat. Vor einigen Wochen hat
Berlin ebenfalls einen Entwurf vorgelegt, der zusätzlich eine Verbesserung
des Rechts auf Wiederkehr für die Opfer beinhaltet.
Bislang kann eine Betroffene,
die im Ausland zwangsverheiratet wurde und sich länger als sechs
Monate dort aufhält, nicht mehr nach Deutschland einreisen. Der
Berliner Gesetzentwurf sieht daher vor, dass der Aufenthaltstitel einer
in Deutschland lebenden Person, die im Ausland zur Ehe gezwungen wurde,
erst drei Monate nach Beendigung der Zwangslage erlischt.
Am 22. Juni entschied jedoch der
federführende Rechtsausschuss, den baden-württembergischen
Entwurf zur Einbringung in den Bundestag zu empfehlen.
„Beide Gesetzentwürfe
sind generell ein großer Schritt in die richtige Richtung“,
sagt die Anwältin Seyran Ates. „Allerdings enthält der
Gesetzentwurf Baden-Württembergs nicht die notwendige Änderung
des Aufenthaltrechtes.“
Dies bemängelt auch Christa
Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e.V. „Das
Gesetz wäre nur ein halbes Gesetz, wenn nicht die Opfer aufenthaltsrechtlich
abgesichert sind. Bestrafung der Täter ist gut, für die Opfer
aber sinnlos, wenn sie nicht gleichzeitig Schutz und Wiedergutmachung
erhalten. Was hat ein Mädchen davon, wenn sie ihr gesamtes Leben
in einer ungeliebten Umgebung, fernab der Heimat verbringen muss?“
Auch Hanife Gashi, die nach dem
„Ehrenmord“ an ihrer Tochter durch ihren Ex-Ehemann mit
TERRE DES FEMMES e.V. an die Öffentlichkeit geht, fordert die Ministerpräsidenten
der Länder auf: „Lasst die Mädchen nicht im Stich! Die
Rückkehr nach Deutschland sollte den verschleppten Frauen so einfach
wie möglich gemacht werden“.
„Noch ist es nicht zu spät“, meinen Serap Cileli und
Fatma Bläser, erfolgreiche Aktivistinnen und ehemalige Betroffene.
„Bei der Abstimmung im Bundesrat am 8. Juli können die Vorschläge
Berlins zum Aufenthaltsrecht noch eingebracht werden.“
Nähere Informationen erhalten
Sie bei: TERRE DES FEMMES, Myria Böhmecke, Tel. 07071/79 73-0,
eilaktion@frauenrechte.de
Bekämpfung von Zwangsheirat
- Bundesrat beschließt baden-württembergischen Gesetzentwurf
Datum: 08.07.2005
Kurzbeschreibung: Goll: "Durchbruch geschafft"
Der baden-württembergische
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat fand heute im Bundesrat
die große Mehrheit der Länder. Baden-Württembergs Justizminister
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte die breite parteiübergreifende
Unterstützung seiner rechtspolitischen Initiative: „Der entscheidende
Durchbruch ist nun geschafft.“
„Im vergangenen Jahr habe
ich die Initiative zur Bekämpfung der Zwangsheirat in den Bundesrat
eingebracht, um ein deutliches Signal gegen diese Menschenrechtsverletzungen
zu setzen, so Goll weiter. Denn obwohl bekannt sei, dass vor allem Mädchen
und junge Frauen in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet würden,
sei das Thema bislang eher verschwiegen oder gar verharmlost worden.
„Hauptziel unserer Initiative war und ist die wirksamere Bekämpfung
der Zwangsheirat über das Strafrecht. Dieses Ziel ist im Bundesrat
nun erreicht. Die Mehrheit der Länderkammer ist sich einig, die
Zwangsheirat künftig eindeutig und unmissverständlich unter
Strafe zu stellen“, sagte Goll.
Einführung eines eigenen
Straftatbestandes
Das "Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz" sieht die Einführung
eines eigenen Straftatbestands "Zwangsheirat" im Strafgesetzbuch
vor, um den Unrechtscharakter von Zwangsverheiratungen klar und eindeutig
herauszustellen und die Zwangsverheiratung wirksam ahnden zu können.
Künftig soll gemäß § 234 b StGB mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer eine andere
Person mit Gewalt oder durch Drohungen mit einem empfindlichen Übel
zur Ehe nötigt. Goll: „Damit machen wir unmissverständlich
klar, dass die Zwangsheirat in Deutschland entschieden missbilligt wird!“
Der Strafrahmen orientiere sich am vergleichbaren Strafrahmen des gesondert
erfassten Menschenhandels.
Änderungen im Zivilrecht
Auch im zivilrechtlichen Bereich sollen die Rechte der Opfer von Zwangsheirat
künftig gestärkt werden. Zwar sind die Fälle der Zwangsheirat
vom geltenden Eheaufhebungsrecht grundsätzlich erfasst. Der Minister
wies darauf hin, dass bei einzelnen Normen aber dennoch Änderungsbedarf
bestehe, um den spezifischen Fallkonstellationen der Zwangsheirat wirksamer
begegnen zu können:
- Verlängerung der Aufhebungsfrist
von einem Jahr auf drei Jahre
So sieht der Gesetzentwurf die Verlängerung der bislang einjährigen
Antragsfrist für die Aufhebung einer durch Drohung geschlossenen
Ehe auf drei Jahre vor. Nach bisheriger Rechtslage hat ein Opfer von
Zwangsheirat nur ein Jahr Zeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen.
Die Frist beginnt grundsätzlich nach Ende der Zwangslage, also
zum Beispiel, wenn die Frau vom Zwangspartner an einen sicheren Ort
fliehen konnte. Stellt sie dann nicht innerhalb eines Jahres den Antrag,
ist eine Aufhebung der trotz Trennung nach wie vor bestehenden Ehe nicht
mehr möglich. „Das muss sich ändern. Die Möglichkeit,
die Aufhebung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu beantragen, soll
künftig für drei Jahre bestehen“, erklärte Goll.
- Gewährung des Unterhalts
Außerdem sollen die Opfer von Zwangsheirat keine Nachteile beim
Unterhaltsanspruch befürchten müssen, wenn sie statt der Scheidung
die Aufhebung der Zwangsehe beantragen. Der Justizminister erläuterte:
„Es kann nicht sein, dass zwangsverheiratete Frauen bei der späteren
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch einmal bestraft werden.
Nach bislang geltendem Recht hat der genötigte Ehegatte nur dann
einen Unterhaltsanspruch, wenn die Drohung vom Ehepartner selbst oder
zumindest mit dessen Wissen erfolgt ist. Diese Regelung wird den Opfern
einer Zwangsheirat nicht gerecht“. Denn nicht selten werde die
Drohung von der Familie des genötigten Ehepartners ausgehen. Der
Nachweis, dass dies dem anderen Ehegatten bekannt gewesen sei, könne
aber kaum geführt werden. Um dennoch Unterhalt beanspruchen zu
können, wäre der genötigte Ehegatte gezwungen, auf die
Aufhebung der Ehe zu verzichten und das Scheidungsverfahren zu wählen.
Dies aber sei wegen zusätzlicher Voraussetzungen der Ehescheidung,
zum Beispiel der Pflicht zur Einhaltung des Trennungsjahres, nicht zu
rechtfertigen, sagte Goll.
- Erbrecht
Schließlich soll beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche
Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn noch
kein Antrag auf Aufhebung der Ehe rechtshängig ist.
Weitere Informationen zum Thema
finden Sie unter www.justiz-bw.de , Stichwort: Ausländerbeauftragter/Zwangsheirat.
Hinweis: Der Rechtsausschuss des Bundesrates
hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2005 bei kleinen Änderungen
die Zustimmung zum Gesetzentwurf beschlossen. Die nun in der Bundesratssitzung
vom 8. Juli 2005 beschlossenen Änderungen betreffen die Anfechtungsfrist
sowie notwendige Anpassungen des strafrechtlichen Teils an das zwischenzeitig
in Kraft getretene 37. Strafrechtsänderungsgesetz.
AUSLÄNDERBEAUFTRAGTER
/ Zwangsheirat
Zwangsheirat
Die baden-württembergische
Landesregierung hat sich als erste Landesregierung in Deutschland intensiv
mit dem Phänomen der Zwangsheirat befasst. Auf Vorschlag des Justizministers
und Ausländerbeauftragten der Landesregierung, Prof. Dr. Ulrich
Goll, hat der Ministerrat am 28.09.2004 eine Bundesratsinitiative zur
Bekämpfung der Zwangsheirat beschlossen.
Bundesrat hat am 8. Juli 2005
mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf gestimmt
Der baden-württembergische
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat fand heute im Bundesrat
die große Mehrheit der Länder. Baden-Württembergs Justizminister
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte die breite parteiübergreifende
Unterstützung seiner rechtspolitischen Initiative: „Der entscheidende
Durchbruch ist nun geschafft.“ Den Wortlaut der vollständigen
Pressemitteilung finden Sie hier.
Goll erläuterte die Motive für seine Initiative: "Die
Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist entschieden
zu verurteilen. Es ist nicht akzeptabel, dass Zwangsverheiratungen in
Deutschland oder anderswo stattfinden. Es muss in der Öffentlichkeit
klargestellt werden, dass die Zwangsheirat unter Androhung von Strafe
verboten ist. Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich
religiösen Gründen lässt sich eine Zwangsheirat rechtfertigen.
Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen rechtlichen Instrumente
nicht ausreichen, um die Zwangsheirat wirksam zu bekämpfen und
den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren".
Die baden-württembergische Landesregierung wolle nicht länger
zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen jungen Frau
aufgehoben, ihre Arbeitskraft ausgebeutet und ihre Bildungschancen beschnitten
werden. „Baden-Württemberg ist nun die erste Landesregierung,
die wirksame Konsequenzen aus den immer öfter bekannt werdenden
Zwangsverheiratungen junger Migrantinnen zieht“ sagte Goll.
Einführung eines eigenen
Straftatbestandes
Der Entwurf eines "Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes"
sieht die Einführung eines eigenen Straftatbestands "Zwangsheirat"
im Strafgesetzbuch vor, um den Unrechtscharakter von Zwangsverheiratungen
klar und eindeutig herauszustellen und die Zwangsverheiratung wirksam
ahnden zu können. Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer einen anderen
mit Gewalt oder durch Drohungen zur Ehe nötigt. Goll sagte: “Mit
der Schaffung eines über die Nötigung hinausgehenden Straftatbestandes
verfolgen wir auch das Ziel, ein deutliches Signal in der Öffentlichkeit
zu setzen: Die Zwangsheirat wird in Deutschland entschieden missbilligt!“
Änderungen im Zivilrecht
Im zivilrechtlichen Bereich sollen
die Rechte der Opfer von Zwangsheirat künftig gestärkt werden.
Zwar sind die Fälle der Zwangsheirat vom geltenden Eheaufhebungsrecht
grundsätzlich erfasst. Der Minister wies darauf hin, dass bei einzelnen
Normen aber dennoch Änderungsbedarf bestehe, um den spezifischen
Fallkonstellationen der Zwangsheirat wirksamer begegnen zu können.
• Verlängerung der
Aufhebungsfrist:
So sieht die Bundesratsinitiative die Verlängerung Antragsfrist
für die Aufhebung einer durch Drohung geschlossenen Ehe von bislang
einem Jahr auf drei Jahre vor. Nach bisheriger Rechtslage hat ein Opfer
von Zwangsheirat nur ein Jahr Zeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen.
Die Frist beginnt grundsätzlich nach Ende der Zwangslage, also
zum Beispiel, wenn die Frau vom Zwangspartner an einen sicheren Ort
fliehen konnte. Stellt sie dann nicht innerhalb eines Jahres den Antrag,
ist eine Aufhebung der trotz Trennung nach wie vor bestehenden Ehe nicht
mehr möglich. „Das muss sich ändern. Die Möglichkeit,
die Aufhebung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu beantragen, soll
auf drei Jahre verlängert werden", erklärte Goll.
• Gewährung des Unterhalts
Außerdem sollen die Opfer von Zwangsheirat keine Nachteile beim
Unterhaltsanspruch befürchten müssen, wenn sie statt der Scheidung
die Aufhebung der Zwangsehe beantragen. Der Justizminister erläuterte:
"Es kann nicht sein, dass zwangsverheiratete Frauen bei der späteren
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch einmal bestraft werden.
Nach bislang geltendem Recht hat der genötigte Ehegatte nur dann
einen Unterhaltsanspruch, wenn die Drohung vom Ehepartner selbst oder
zumindest mit dessen Wissen erfolgt ist. Diese Regelung wird den Opfern
einer Zwangsheirat nicht gerecht“. Denn nicht selten werde die
Drohung von der Familie des genötigten Ehepartners ausgehen. Der
Nachweis, dass dies dem anderen Ehegatten bekannt gewesen sei, könne
aber kaum geführt werden. Um dennoch Unterhalt beanspruchen zu
können, wäre der genötigte Ehegatte gezwungen, auf die
Aufhebung der Ehe zu verzichten und das Scheidungsverfahren zu wählen.
Dies aber sei wegen zusätzlicher Voraussetzungen der Ehescheidung,
zum Beispiel der Pflicht zur Einhaltung des Trennungsjahres, nicht zu
rechtfertigen, sagte Goll.
• Erbrecht
Schließlich soll beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche
Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn noch
kein Antrag auf Aufhebung der Ehe rechtshängig ist.
Einsetzung einer Landeskommission
Neben der Bundesratsinitiative
setzte der Ministerrat eine "Fachkommission Zwangsheirat"
ein. Unter der Federführung des Justizministeriums werden die vorhandenen
Erkenntnisse und Erfahrungen zu Ausmaß und Erscheinungsformen
der Zwangsheirat zusammengeführt. Ferner gelte es zu prüfen,
ob die bestehenden ausländer- und sozialrechtlichen Regelungen
für von Zwangsheirat Betroffene ausreichend sind. Auf dieser Grundlage
werden binnen Jahresfrist Empfehlungen für ein umfassendes Handlungskonzept
zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz von Opfern
der Zwangsheirat erarbeitet.
Fachtagungen
Mit Fachtagungen am 13. Oktober
2003 in Stuttgart (in Kooperation mit TERRE DES FEMMES) und am 30. September
2004 in Berlin (in Kooperation mit der Landesvertretung sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung)
hat der Ausländerbeauftragte die Wichtigkeit des Themas unterstrichen.
Link: http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Wir trauern um Gönül
Karabey
Du warst so fröhlich, lebhaft,
tolerant und aufgeschlossen.
Du warst so jung und lebensfroh.
Du standst gerade an der Schwelle, dein eigenes Leben zu gestalten.
Hattest eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel begonnen, warst
im ersten Ausbildungsjahr.
Angesichts deines offenen, kontraktfreudigen Wesens zeigte sich, es
war die passende Berufswahl.
Du hast stets Zuversicht und Lebensfreude ausgestrahlt.
Du hast dich verliebt.
Diese Liebe wurde dir nicht gegönnt.
Du standst im Konflikt zwischen den Erwartungen der Familie und deinen
eigenen Sehnsüchten.
Du hast entschlossen und mutig deinen Weg gesucht.
Das Wichtigste im Leben konntest du mitnehmen.
Und das war, jemanden zu lieben und geliebt zu werden.
Von deinem eigenen Bruder wurde
dir wegen deiner Liebe und Aufrichtigkeit das Leben genommen.
Es ist unfassbar.
Wir sind erschüttert und zutiefst traurig. Wir vermissen dich so
sehr.
Du fehlst uns und dein liebes
Wesen wird uns immer in Erinnerung bleiben.
Dein Herz schlägt in unserer Klasse weiter.
Deine Mitschülerinnen und
Mitschüler der 10.23
Friedrich-List-Schule/ 24.06.2005
Link: http://www.wiesan.de/friedrich-list-schule
Bilder
von der Demonstration in Wiesbaden am 30. Juni 2005
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Starb
mit 20 Jahren: Gönül Karabey |
Serap
Cileli |
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| Bis zu 200 Menschen trauern
wortgewaltig gestern auf der Wellritzstraße um die von ihrem
Bruder erschossene Gönül Karabey. Foto: RMB / Friedrich
W. Windolf |
Demonstrationszug durch
die Wellritzstraße: Mehr Rechte und Freiheiten für
türkische Frauen. RMB/ Windolf |