Tatzeit:
März. 2004/ Antalya
Name: Telya Z. (30)
Tat: Sie verliebte sich in den Mann
ihres Lebens und brach aus der enge ihrer Ehe. Urteil:
Ihre eigene Familie verachtete sie als „ Ehebrecherin und
Hure“. Zahlreiche Morddrohungen ihrer Familie trieben sie
in den Selbstmord. Sie erschoss sich mit einem Jagdgewehr. Da
ihre Familie sie nicht beerdigen wollte blieb ihre Leiche 20 Tage
in der Leichenhalle. Eine freiwillige Frauengruppe hat die Bestattung
der Toten „Telya“ übernommen.
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Tatzeit: Juni.
1999/ Istanbul
Name: Sükran G. (32)
Tat: Mit 19 Jahren wird sie verheiratet
und mit 20 Jahren wird sie Mutter. (Gönül Ö. -12)
Nach einer gescheiterten Ehe verliebt sich Sükran in
Mehmet G. (22). Sie war von ihm so überwältigt und sie
war sich so sicher, er sei der Mann ihrer Träume gewesen.
Urteil der Familie ihres Geliebten:
„Sie hat ihre Jungfräulichkeit schon verloren, ist eine
geschiedene Frau und Mutter. Wir wollen für unseren Sohn eine
noch unangetastete Jungfrau nehmen, wie es die Tradition von uns
verlangt“. Sükran G. (32) übergoss
sich mit Benzin und zündete sich selbst an.
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Tatzeit: 11.
März. 2002 / Mekka (Saudi-Arabien)
Die toten Mädchen von Mekka:
Am 11. März starben 15 Mädchen,
die versuchten, aus einer brennenden Schule in Mekka zu entkommen.
Mitglieder der saudi-arabischen Tugendkommission hatten die Mädchen
am Verlassen des Gebäudes gehindert und Rettungskräfte
mit Gewalt von der Arbeit abgehalten.
Der Grund: Die Mädchen trugen
nicht die vorgeschriebenen "Abayas", schwarze Ganzkörper-Schleier
ähnlich den in Afghanistan getragenen Burkas.
Anmerkung:
Die Mutter einer Schülerin wollte gemeinsam mit ihren Söhnen
und Bewohnern helfen, die Mädchen aus dem brennenden Haus
zu retten. Sie wurde aber von Sittenwächtern, die das strenge
Einhalten des islamischen Rechts kontrollieren, daran gehindert.
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