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„Wenn die Ehre es verlangt!“
 
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Tatzeit: März. 2004/ Antalya
Name: Telya Z. (30)
Tat: Sie verliebte sich in den Mann ihres Lebens und brach aus der enge ihrer Ehe. Urteil: Ihre eigene Familie verachtete sie als „ Ehebrecherin und Hure“. Zahlreiche Morddrohungen ihrer Familie trieben sie in den Selbstmord. Sie erschoss sich mit einem Jagdgewehr. Da ihre Familie sie nicht beerdigen wollte blieb ihre Leiche 20 Tage in der Leichenhalle. Eine freiwillige Frauengruppe hat die Bestattung der Toten „Telya“ übernommen.



Tatzeit: Juni. 1999/ Istanbul
Name: Sükran G. (32)
Tat: Mit 19 Jahren wird sie verheiratet und mit 20 Jahren wird sie Mutter. (Gönül Ö. -12) Nach einer gescheiterten Ehe verliebt sich Sükran in
Mehmet G. (22). Sie war von ihm so überwältigt und sie war sich so sicher, er sei der Mann ihrer Träume gewesen.
Urteil der Familie ihres Geliebten: „Sie hat ihre Jungfräulichkeit schon verloren, ist eine geschiedene Frau und Mutter. Wir wollen für unseren Sohn eine noch unangetastete Jungfrau nehmen, wie es die Tradition von uns verlangt“. Sükran G. (32) übergoss sich mit Benzin und zündete sich selbst an.

Tatzeit: 11. März. 2002 / Mekka (Saudi-Arabien)
Die toten Mädchen von Mekka: Am 11. März starben 15 Mädchen, die versuchten, aus einer brennenden Schule in Mekka zu entkommen. Mitglieder der saudi-arabischen Tugendkommission hatten die Mädchen am Verlassen des Gebäudes gehindert und Rettungskräfte mit Gewalt von der Arbeit abgehalten.
Der Grund: Die Mädchen trugen nicht die vorgeschriebenen "Abayas", schwarze Ganzkörper-Schleier ähnlich den in Afghanistan getragenen Burkas.
Anmerkung:
Die Mutter einer Schülerin wollte gemeinsam mit ihren Söhnen und Bewohnern helfen, die Mädchen aus dem brennenden Haus zu retten. Sie wurde aber von Sittenwächtern, die das strenge Einhalten des islamischen Rechts kontrollieren, daran gehindert.

 

 
 

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